Dem Tod von der Schippe gesprungen
Kurz zu meinem Fall, ich habe 17 Tage nach der ersten Biontech Impfung im April 2021 eine Herzmuskelentzündung mit Perikarderguss (Perimyokarditis) erlitten, mit Not OP, ca. 750 ml wurden punktiert, es bestand akute Lebensgefahr, kardiogener Schock.
Habe es dem RKI, mehrfach dem Paul Ehrlicher Institut, Lagus Sch. (Antrag auf Impfschaden wurde gestellt und bereits abgelehnt), und dem Gesundheitsamt Gü. gemeldet.
Habe eine Rheumatische Erkrankung bei Prof. N. in Do. ausschließen lassen,
auch der Chefarzt einer Kardiologie Dr. med. J.-H. M.,
die Impfärztin Dr. W. D.,
Dr. Dr. med. F. H. vom KMG Gü. (wo ich not operiert wurde)
und PD Dr. med. habil. Ch. H. von der Uni Klinik Ro. Abtl. Tropenmedizin und Infektionskrankheit,
haben mir bestätigt, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Impfung kommt und keine anderen Ursachen für die Herzmuskelentzündung mit Perikarderguss (Perimyokarditis) festgestellt wurden.
Bin seit dem durchgehend krankgeschrieben bzw. mittlerweile Zwangspensioniert und habe noch diverse Beschwerden, wie Muskel und Gelenkschmerzen, Druck in der Brust, Schwindel, Sehstörung, Tinnitus, Blutdruck und Zucker Schwankungen usw. und sehr hohe Spike Werte.
Zur Zeit habe ich zwei Klagen laufen, einmal gegen Biontech, einmal gegen das LAGUS wegen der Ablehnung des Impfschadens.
Wie kann das LAGUS den Impfschaden einfach ablehnen bei der Beweislage?
Und es steht doch eindeutig im § 61 Gesundheitsschadensanerkennung IfSG.
„Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs.“